Ihr Stornoschutz hinsichtlich Covid-19
Unser Partner Europäische Reiseversicherung bietet einen umfangreichen Reiseschutz – auch hinsichtlich Covid-19. Hier ein Überblick in welchen Fällen der Stornoschutz im Zusammenhang mit Covid-19 greift.
Bei Abschluss des Stornoschutzes fallen bei Nichtantreten oder Abbruch des gebuchten Aufenthalts in folgenden Fällen keine Stornierungsgebühren an:
- Erhöhte Temperatur, auch wenn ein späteres Testergebnis negativ ist
- Wenn Sie auf Covid-19 positiv getestet wurden (auch ohne Symptome).
- Wenn ein naher Angehöriger oder eine im gemeinsamen Haushalt lebende Person an Covid-19 erkrankt und eine dringende Anwesenheit erforderlich ist.
- Wenn ein naher Angehöriger im gemeinsamen Haushalt an Covid -19 erkrankt und Sie sich daher in Quarantäne begeben müssen.
- Wenn Sie während Ihres Aufenthalts erkranken und von den Behörden aufgefordert werden, sich auf direktem Weg nach Hause in Selbstisolation/Quarantäne zu begeben, sind die Reiseabbruchkosten bis zur max. abgeschlossenen Versicherungssumme gedeckt.
Hier können Sie den HGV-Stornoschutz kostengünstig abschließen.